Unser Ortsbeauftragter - Sven Neuhaus
Seit dem 01. Januar 2024 ist Sven Neuhaus Ortsbeauftragter des Ortsverbandes Hagen.
Er leitet den Ortsverband in eigener Verantwortung.
- Dabei vollzieht er das THW-Helferrechtsgesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des Ortsverbandes (OV). Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der entsprechenden Richtlinien erfolgen unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten.
- Er ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seines OV verantwortlich.
- Im Einsatzfall ist er der Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger auf örtlicher Ebene.
- Er ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich und erteilt den Auftrag zur Einrichtung der Leitungs- und Koordinierungsgruppe (LuK) des OV.
- Bei überörtlichen / überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge vom Leiter der Regionalstelle, in unserem Falle der Regionalstelle (RSt) Bochum.
- Er repräsentiert den Ortsverband nach außen.
Die Aufgaben des Ortsbeauftragten (OB) der Bundesanstalt THW im Einzelnen:
Einsatz und Ausbildung:
- Der OB ist dem Landesbeauftragten gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines OV verantwortlich.
- Er veranlasst und überwacht erforderliche Maßnahmen zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Einsätzen seines OV und kooperiert mit der zuständigen RSt und den OV des Regionalstellenbereiches.
- Der OB ist verantwortlich für die Durchführung der dem OV bzw. den Einheiten übertragenen Einsatzaufgaben.
- Im Einsatz ist der OB der unmittelbar übergeordneten LuK unterstellt.
- Der OB ist für den Ausbildungsstand seiner Helfer verantwortlich.
- Der OB stellt durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines OV jederzeit sicher. Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken.
Organisation:
- Gestaltung und Überwachung des Dienstbetriebes im OV.
- Aufgabenstellung an die Einheiten sowie Einteilung der Helfer im Zusammenwirken mit den Einheitsführern.
- Beurteilung von Führungskräften auf ihre Eignung.
- Beantragung der Berufung und Abberufung von Mitgliedern des OV-Stabes und der Einheitsführer gemäß den Be- und Abberufungsrichtlinien.
- Berufung und Abberufung von Unterführern und Funktionsträgern.
- Vorsitz im Ortsausschuss, Durchführung der Sitzungen.
- Bearbeitungspflicht der Verfügungen.
- Weitergabe von Informationen und Weisungen an Führungskräfte / Funktionsträger.
- Zusammenarbeit und Kontaktpflege mit anderen Organisationen, Behörden und sonstigen Stellen.
Helferangelegenheiten und Öffentlichkeitsarbeit:
- Aufnahme von Helfern/-innen.
- Weitergabe von Verpflichtungserklärungen bezüglich Freistellung vom Wehrdienst an die für den OV Hagen zuständige Regionalstelle Bochum.
- Überprüfung / Überwachung der Helferdienstbeteiligung und Pflichterfüllung.
- Einleitung von Ausschlussverfahren wegen schuldhafter Dienstpflichtverletzung gemäß THW-Helferrechtsgesetz.
- Einleitung der Helfersprecherwahl, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Helfersprecher.
- Anträge für Ehrungen und Auszeichnungen.
- Organisation und Förderung der Jugendarbeit und Jugendförderung.
Ortsbeauftragter
Sven Neuhaus
Telefon:
02331 62465-0
Fax:
02331 62465-18
Mobil:
0151 598 955 59
E-Mail:
ov-hagen(at)thw.de